Fäkalschlammentsorgung

Blick in eine klassische Mehrkammer-Anlage

Die Anzahl der noch im Betrieb befindlichen häuslichen Kleinkläranlagen (Volksmund: Klärgruben) ist im Zuge der zunehmenden Kanalisierung auch ländlicher Regionen deutlich zurückgegangen. Dort, wo es sie jedoch aus Gründen des Bestandsschutzes oder aber in sehr abgelegenen örtlichen Bereichen noch gibt, sind diese auf den neuesten Stand der Technik nachgerüstet worden. Und selbstverständlich müssen auch diese Anlagen regelmäßig gewartet und eben auch entschlammt werden. 

In unseren Regionen ist es zumeist üblich, dass die öffentlichen Abwasersatzungen die Fäkalschlammentsorgung zu einer sogenannten "hoheitlichen Aufgabe" qualifizieren, womit eine Quasi-Gleichstellung, bzw Gleichbehandlung zwischen dem klassischen Abwassergebührenzahler und dem Betreiber einer Kleinkläranlage hergestellt werden soll. Dieses führt in der Regel dazu, dass die Abfuhrdienstleistungen von dort vergaberechtlich ausgeschrieben werden. Nur das zuschlagerhaltende Unternehmen ist sodann berechtigt, die Fäkalschlammabfuhr im örtlichen Geltungsbereich der jeweiligen Satzung durchzuführen.

Diesen Zuschlag haben wir im gesamten Bereich der Stadt Cuxhaven erhalten!

Obwohl nun genau genommen bei der Fäkalschlammabfuhr eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen der EWE-Wasser GmbH als Betreiber der Abwasseranlagen in Cuxhaven und unserem Unternehmen zustande kommt, dürfen Sie, bzw. die von Ihnen beauftragten Wartungsunternehmer uns zwecks Anforderung oder Terminvereinbarung selbstverständlich auch direkt ansprechen, da wir schon aus abrechnungstechnischen Gründen jederzeit einen Datenabgleich mit der EWE-Wasser bzw. den zuständigen Kontrollbehörden durchführen.   

 

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